Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B
Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. ELEKTRO NORD, Gebäudetechnik GmbH mit Geschäftskunden (B2B)
§ 1 Geltung und Vertragsgrundlage
1. Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftskunden.
2. Grundlage der Verträge ist die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung.
3. Abweichende AGB des Auftraggebers werden ausgeschlossen.
§ 2 Angebot und Unterlagen
1. Angebote sind 4 Wochen verbindlich.
2. Pläne, Zeichnungen und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt ungehinderten Zugang, Strom, Wasser und sonstige Infrastruktur sicher.
2. Verzögert der Auftraggeber, können Termine automatisch verschoben werden; Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber.
3. Vertragsstrafe bis 10 % des Auftragswertes pro Woche Verzögerung ist zulässig.
§ 4 Materialpreise und Preisanpassung
1. Preise können jederzeit angepasst werden bei:
Materialpreissteigerung ≥ 5 %, Lieferengpässen, Zöllen oder gesetzlicher Abgaben.
2. Preisanpassungen sind schriftlich mitzuteilen; die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt bestehen.
§ 5 Ausführung und Termine
1. Ausführungsfristen gelten nur bei schriftlich vereinbarten Fixterminen.
2. Lieferengpässe, höhere Gewalt, Streiks verlängern Fristen automatisch.
3. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 3 Werktagen nach Fertigstellung, gilt die Leistung als fiktiv abgenommen (VOB/B §12 zulässig).
4. Arbeiten können sofort eingestellt werden, wenn Voraussetzungen durch den Auftraggeber nicht erfüllt sind.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
2. Abschlagszahlungen nach Nachweis der Leistung jederzeit fällig.
3. Zahlungsverzug berechtigt zur Arbeitsunterbrechung; Verzugszinsen 9 % über Basiszinssatz.
4. Alle Zusatzkosten durch Verzögerungen, Änderungswünsche oder unzureichende Mitwirkung trägt der Auftraggeber.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Materialien bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Zahlung.
2. Eingebaute Materialien, die fest mit dem Grundstück verbunden sind, bleiben zur Sicherung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 8 Haftung
1. Haftung nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Haftung für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere durch Erfüllungsgehilfen, ausgeschlossen.
3. Entgangener Gewinn oder mittelbare Schäden sind ausgeschlossen.
§ 9 Gewährleistung
1. Gesetzliche Fristen: 5 Jahre Bauwerke, 2 Jahre Reparaturen ab Abnahme.
2. Mängelanzeige unverzüglich schriftlich.
3. Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers.
§ 10 Datenschutz
Verarbeitung personenbezogener Daten DSGVO-konform; Details in Datenschutzerklärung.
§ 11 Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen berühren die übrigen Regelungen nicht.
§ 12 Gerichtsstand und Recht
1. Gerichtsstand Lübeck.
2. Deutsches Recht gilt.

