Allgemeine Geschäftsbedingungen B2C

Allgemeine Geschäftsbedingungen B2C

Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. ELEKTRO NORD, Gebäudetechnik GmbH mit Privatkunden (B2C)

§ 1 Geltung und Vertragsgrundlage

1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ELEKTRO NORD, Gebäudetechnik GmbH (Auftragnehmer) und Privatkunden (Auftraggeber).

2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn schriftlich bestätigt.

3. Grundlage der Verträge ist die VOB/B nur ergänzend, soweit gesetzlich zulässig; primär gelten diese AGB und das BGB.

§ 2 Angebot und Unterlagen

1. Angebote sind 4 Wochen verbindlich.

2. Pläne, Zeichnungen und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben werden.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Auftraggeber stellt Zugang, Strom, Wasser und sonstige Infrastruktur sicher.

2. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung verschieben Fristen angemessen und begründen kein Schadensersatzrecht gegen den Auftragnehmer.

3. Verzögerungen durch den Auftraggeber berechtigen zur Berechnung einer pauschalen Vertragsstrafe von bis zu 5 % des Auftragswertes pro Woche.

§ 4 Materialpreise und Preisanpassung

1. Preise können angepasst werden, wenn zwischen Auftragserteilung und Ausführung mehr als 3 Monate liegen oder Materialpreise um mehr als 10 % steigen.

2. Alle Preissteigerungen durch Lieferengpässe, Zölle oder gesetzliche Abgaben können voll an den Kunden weitergegeben werden.

3. Preisanpassungen werden schriftlich mitgeteilt; die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Marktpreise.

§ 5 Ausführung und Termine

1. Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich als Fixtermin vereinbart.

2. Lieferengpässe, Witterung, Streiks oder höhere Gewalt verlängern automatisch die Fristen.

3. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellung, gilt die Leistung als fiktiv abgenommen (gesetzlich zulässig).

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

2. Abschlagszahlungen sind jederzeit nach Nachweis der erbrachten Leistungen fällig.

3. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die Arbeiten einstellen; Verzugszinsen 9 % über Basiszinssatz.

4. Alle Zusatzkosten durch Verzögerungen oder Änderungen trägt der Auftraggeber.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Materialien bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung.

2. Bei Einbau in das Grundstück treten die Ansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zur Sicherung an den Auftragnehmer ab.

§ 8 Gewährleistung

1. Gesetzliche Gewährleistung: 5 Jahre für Neuinstallationen, 2 Jahre für Reparaturen/Instandhaltung ab Abnahme.

2. Mängel müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden.

3. Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers.

§ 9 Haftung

1. Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

§ 10 Widerrufsrecht

1. Verbraucher haben das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen, ab Erhalt der Leistung oder Teilleistungen.

2. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass die Leistung vor Ablauf der Frist beginnt.

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden DSGVO-konform verarbeitet; Details in der Datenschutzerklärung.

§ 12 Salvatorische Klausel

Unwirksame Bestimmungen berühren die übrigen Regelungen nicht.

§ 13 Gerichtsstand und Recht

1. Gerichtsstand Lübeck, soweit gesetzlich zulässig.

2. Es gilt deutsches Recht.

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